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Heiraten im Ausland

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Heiraten im Ausland wird auch bei den Deutschen immer beliebter, sei es, weil einer der Partner seine Ursprünge im Ausland hat oder weil eine spezielle Beziehung zu dem Land besteht. Ein paar Mal hatte ich schon das Vergnügen, Hochzeiten im Ausland zu fotografieren. Viele Paare sind der Meinung, dass eine Hochzeit im Ausland einen besonderen und romantischen Reiz hat. Für viele Menschen ist diese daher besonders attraktiv. In der Regel werden die im Ausland geschlossenen Ehen in Deutschland auch anerkannt, wenn sie in der im Ausland gültigen und üblichen Form geschlossen worden sind.

Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland (Autor: mensatic, Quelle: morguefile.com)

Aus eigener Erfahrung kann ich Paaren, die im Ausland heiraten möchten, empfehlen, sich rechtzeitig um die bürokratischen Angelegenheiten zu kümmern. Sonst kann man am wichtigen Tag einige unangenehme Überraschungen erwarten.

Bevor eine Heirat im Ausland jedoch stattfinden kann, sind eine Menge Organisationen erforderlich. Zwar sind die Erfordernisse der Behörden in vielen ausländischen Staaten nicht ganz so bürokratisch wie in Deutschland, trotzdem müssen eine Reihe von Unterlagen beigebracht werden.
Die für die standesamtliche Trauung benötigten Dokumente, Urkunden und Papiere müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen. Eine Vielzahl staatlich geprüfter Übersetzer sind unter der Webadresse toptranslation.com zu finden. Die rechtlichen Bestimmungen variieren von Land zu Land, daher sollte das Paar sich vorher ausgiebig erkundigen. Wenn auch eine kirchliche Hochzeit hinzukommen soll, sind in der Regel zusätzlich Dokumente über die Religionszugehörigkeit erforderlich.
Zu den erforderlichen Dokumenten, die auch im Ausland von dem zukünftigen Ehepaar vorgelegt werden müssen, zählt der Reisepass und die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde. Eine beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes erhältliche Aufenthaltsbescheinigung, welche auch den Familienstand beinhaltet, ist ebenfalls erforderlich. Ist einer der Partner bereits geschieden, ist oftmals eine Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift des Familienbuches mit einem amtlichen Vermerk über die Eheauflösung nötig. Bei Witwern bzw. Witwen wird zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners benötigt. Sollte die Braut oder der Bräutigam unter 21 Jahren sein, wird zudem eine von einem Notar beglaubigte Zustimmung der erziehungsberechtigten Eltern sowie eine Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit vom Vormundschaftsgericht benötigt.
Da teilweise von Land zu Land unterschiedliche Erfordernisse bestehen, sollten sich die zukünftigen Eheleute ausreichend informieren. Broschüren über das Heiraten in einem ausländischen Staat sind bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes erhältlich.

Nach der Hochzeit sollte die Heiratsurkunde am besten noch im Ausland beglaubigt und übersetzt werden. Hier hilft ein staatlich geprüfter Übersetzer von toptranslation.com.

Der erste Schritt zu einer erfolgreichen Hochzeit sollte also das Erledigen der bürokratischen Angelegenheiten sein. Dann wird man auf den Hochzeitsbildern auch keine Stresssymptome beim Brautpaar bemerken.